Wehrdienst von Angehörigen deutscher Staatsbürger mit einbürgerungswilligen Ehegatten oder Lebenspartnern
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Aufgrund welcher rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen hält es die Bundesregierung für erforderlich und angemessen, bei der Einbürgerung von Ehegatten und Lebenspartnern deutscher Staatsangehöriger gemäß § 9 des Staatsangehörigkeitsgesetzes zu erfragen, ob und ggf. in welchem Zeitraum und in welcher Einheit die Personen, von denen der deutsche Ehegatte bzw. Lebenspartner die deutsche Staatsangehörigkeit ableitet, bis 1945 Wehrdienst in der Wehrmacht oder gar in den Streitkräften des Deutschen Kaiserreiches geleistet haben?</p>