Wegfall des Erörterungstermins im Planfeststellungsverfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Für die Planungsverfahren welcher Anlagen, Verkehrswege oder Sonstiger würde die mit dem vorliegenden Referentenentwurf vom 6. Dezember 2010 für ein „Gesetz zur Vereinheitlichung und Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren“, vorgesehene Möglichkeit des Wegfalls des Erörterungstermins zusätzlich gelten vor dem Hintergrund, dass diese Möglichkeit für die Planfeststellungsverfahren von Bundesverkehrswegen mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben und für Industrieanlagen mit dem Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren bereits in den letzten Jahren in Einzelgesetzen eingeführt wurde, und für wie viele Verfahren fand § 73 Absatz 6 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in den Jahren 2009 bis 2010 jeweils Anwendung?