Wegfall der Optionspflicht im Staatsagehörigkeitsrecht nur für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung hält die Bundesregierung an ihrer Absicht fest, die Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht nur für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder entfallen lassen zu wollen, obwohl aufgrund von Meldungen des Bundesverwaltungsamts davon auszugehen ist, dass es sich bei den im Ausland aufgewachsenen Optionspflichtigen um eine nur sehr kleine Gruppe handelt (nur etwa 3 Prozent der kurz vor ihrem 18. Geburtstag stehenden Optionspflichtigen waren 2013 im Ausland gemeldet; https:// mediendienst-integration.de/artikel/optionenfuer-die-abschaffung-der-optionspflicht.html), und worin sieht die Bundesregierung grundsätzliche Probleme einer generellen Akzeptanz der Mehrstaatigkeit, wenn sie auf meine Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/298 nach einem etwaig geplanten Abkommen mit der Türkei zur Regelung von Fragen im Zusammenhang mit der doppelten Staatsangehörigkeit sinngemäß erklärt, dass dies nicht erforderlich ist, weil ohnehin das Prinzip des jeweiligen Hauptwohnsitzes gilt (bitte ausführen)?