Wegfall der gesetzlichen Übernahme der Behandlung eines Tinnitus mit einer Infusions- oder einer Kortisontherapie entgegen medizinischer Leitlinien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum werden seit einiger Zeit die Kosten für die Behandlung eines Tinnitus bzw. Hörsturzes mit einer durchblutungsfördernden Infusionsbehandlung und/oder intravenösen Kortisontherapie nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, und wie gestaltet sich diese Tatsache vor dem Hintergrund, dass die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V. eine Behandlung mit Kortison und/oder Infusionsbehandlung mit dem Medikament HAES empfehlen?