Wegfall betäubungsmittelrechtlicher Auflagen bei der Verschreibung von Medizinal-Cannabis infolge des Cannabisgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bewusst, dass mit der zum 1. April 2024 geltenden Regelung des § 3 Absatz 1 Satz 1 des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG), wonach "Cannabis zu medizinischen Zwecken nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben oder im Rahmen einer ärztlichen Behandlung verabreicht oder einem anderen zum unmittelbaren Verbrauch überlassen werden darf", nach mir vorliegenden Informationen die bisher geltenden betäubungsmittelrechtlichen Auflagen für Medizinal-Cannabis wegfallen und ein Arzt somit Cannabis auf Privatrezept auch für Personen verschreiben darf, die das Cannabis nicht aufgrund medizinischer Notwendigkeit benötigen, sondern tatsächlich als "Genussmittel" konsumieren, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um solchen Missbrauch zu verhindern?