Wegekosten für schwere Lkw
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche Höhe beliefen bzw. belaufen sich jeweils die jährlich anlastbaren Wegekosten (ohne Aufschläge für Luftverschmutzung oder Lärm) im Rahmen der Berechnung der Wegekosten für schwere Lkw gemäß den von der Bundesregierung beauftragten Wegekostengutachten (siehe u. a. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/pre sse/wegekostengutachten.pdf?__blob=publication File auf S. 20) zwischen den Jahren 2009 und 2022, und welcher Anteil in Millionen Euro entfiel dabei auf mautpflichtige Lkw (bitte für die einzelnen Jahre tabellarisch aufführen)?<br /> <br /> Welchen Anteil hatten dabei jeweils die jährlich anlastbaren Kosten für polizeiliche Dienste (als Teil der "laufenden Kosten") in Millionen Euro, und welcher Anteil in Millionen Euro entfiel auf mautpflichtige Lkw (bitte für die einzelnen Jahre getrennt angeben und in die Tabelle zur vorherigen Frage integrieren)?<br /> <br /> Wurden die Mautteilsätze für polizeiliche Dienste an die Länder ausgekehrt (bitte begründen), und war die Anlastung von Polizeikosten im Rahmen der Wegekostenberechnung eine politische Vorgabe seitens des Auftraggebers an die Gutachterinnen und Gutachter (bitte begründen)?