Wechsel der Krankenkasse von Sozialhilfeempfängern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem inhaltlichen Grund ist es nichtversicherten Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern nicht gestattet, ihre Krankenkasse mehr als einmal zu wechseln (vgl. www.aerztezeitung. de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/ 907052/sozialhilfe-kassenwahl-gibt-nur-einmal. html), und plant die Bundesregierung hier Änderungen im Sinne des sonst befürworteten Kassenwahlrechts der Versicherten (bitte begründen)?