Wartezeiten für Staatsangehörige der Westbalkanländer für Visa zur Arbeitsaufnahme
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie lang sind nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitigen Wartezeiten für Staatsangehörige der Westbalkanländer für Visa zur Arbeitsaufnahme nach § 26 Absatz 7 der Beschäftigungsverordnung (BeschV; bitte jeweils für die einzelnen Auslandsvertretungen aufschlüsseln und wenn möglich die Wartezeiten bis zum Termin in der Auslandsvertretung und zur endgültigen Visaerteilung bzw. Ablehnung gesondert angeben), und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die langen Wartezeiten nicht das tatsächliche Zustandekommen bzw. den Antritt des Beschäftigungsverhältnisses gefährden?