Warnungen der US-Regierung vor Anschlagsplänen des Generals Soleimani in Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit trifft es zu, dass die US-Regierung – etwa US-Außenminister Mike Pompeo in seinem Anruf am 3. Januar 2020 – die Bundesregierung auch unterrichtete über Anschlagspläne in Deutschland bezüglich deutscher Personen oder Einrichtungen (Frankfurter Rundschau vom 6. Januar 2020: Die Deutschen müssen verstehen, "dass das, was wir getan haben, auch Leben in Europa gerettet hat"), die der getötete Iraner Soleimani aktuell verfolgte, laut US-Präsident Trump (Frankfurter Rundschau vom 3. Januar 2020: [Er] wollte noch "viele weitere" töten), und wann hat oder wird sich die Bundesregierung (vgl. OVG Münster, Urteil vom 19. März 2019, Aktenzeichen: 4 A 1361/15) bei den USA erkundigen, ob deren Ramsteiner Relaisstation für Drohnenangriffe unter anderem auch mitwirkte an dem US-Raketenangriff auf Soleimani in Bagdad am 3. Januar 2020 (www.Ito.de/recht/nachrichten/n/ovg-muenster-4a1361-15-drohnen-einsaetze-usa-ramstein-voelkerrecht-kontrolle/)?