Warnung an afghanische Bürger im Umfeld der deutschen Botschaft in Kabul vor dem Anschlag am 31. Mai 2017
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann hat die Bundesregierung nebst nachgeordnetem Bereich anlässlich der ihr angeblich bereits Mitte Januar 2017 zugegangenen spezifizierten Warnungen vor einem Anschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul, bei dem am 31. Mai 2017 durch einen Tanklaster mit 10 000 kg Sprengstoff mindestens 150 Menschen getötet und 450 weitere verletzt wurden (vgl. ZEIT ONLINE, 30. Juni 2017), außer frühzeitigen Schutzvorkehrungen für das deutsche Botschaftspersonal in geeignet umfangreicher Weise auch die im Vorfeld tätigen afghanischen Mitarbeiter u. a. dort passierende Bürger gewarnt, und falls die Bundesregierung dies unterließ, wie wird sie die dabei verletzten und geschädigten afghanischen Bürger sowie Familien der Getöteten nun entschädigen?