Warnender Hinweis der Sozialgerichte auf die Gerichtskostenübernahme bei kostenfreien Klageverfahren ohne Aussicht auf Erfolg
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt es die Bundesregierung, dass Sozialgerichte damit drohen, an sich gerichtskostenfreie Verfahren mit Gerichtskosten (sogenannten Missbrauchsgebühren) zu belegen, wenn die Klage nach Ansicht des Gerichts keine Aussicht auf Erfolg hat, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Druck, der damit auf Bürgerinnen und Bürger ausgeübt wird, um diese an der Wahrnehmung ihrer Rechte zu hindern?