Wahrung des Subsidiaritätsprinzips durch den Richtlinienentwurf der EU über angemessene Mindestlöhne
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Auffassung des Bundesrates (Bundesratsdrucksache 649/1/20) zum Vorschlag für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union, dass keine EUKompetenz für eine derartige Richtlinie besteht, und auf welcher Kompetenzgrundlage wäre die Richtlinie nach Ansicht der Bundesregierung zulässig?