Wahrung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit bei öffentlich-privaten Förderprogrammen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie gewährleistet die Bundesregierung bei öffentlich-privaten Förderprogrammen im Bereich Wissenschaft und Forschung, dass die wissenschaftliche Unabhängigkeit und Ergebnisoffenheit der geförderten Projekte trotz der Mitwirkung privater Stiftungen oder Nichtregierungsorganisationen an der Themenauswahl ("Agenda-Setting") sowie der Beteiligung von deren Vertretern in den für die Projektauswahl und Programmausrichtung zuständigen Auswahlgremien und Beiräten gewahrt bleibt?