Wahrung der Rechte des Deutschen Bundestages nach § 9 des EUZBBG in Bezug auf die laufenden Verhandlungen mit Großbritannien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann und in welcher konkreten Form möchte die Bundesregierung in Bezug auf die laufenden Verhandlungen mit Großbritannien die Rechte des Deutschen Bundestages nach § 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der europäischen Union (EUZBBG) wahren, wonach die Bundesregierung mit der Unterrichtung über Vorschläge und Initiativen für Beschlüsse zur Aufnahme von Verhandlungen zu Änderungen der vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union den Bundestag auf sein Recht zur Stellungnahme nach § 8 EUZBBG hinweist und vor der abschließenden Entscheidung im Rat oder im Europäischen Rat über die Aufnahme von Verhandlungen zu Änderungen der vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union Einvernehmen mit dem Bundestag herstellen soll?