Wahrscheinlichkeit des Einsatzes von unbemannten Luftfahrzeugen als Tatmittel für terroristische Zwecke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie schätzt die Bundesregierung aufgrund der Erkenntnisse des Bundeskriminalamts (Abteilung Polizeilicher Staatsschutz) aktuell die Wahrscheinlichkeit des Einsatzes von unbemannten Flugsystemen (UAS) als Tatmittel für terroristische Zwecke in den einzelnen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität ein, und wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten drei Jahren Drohnen als mögliche Tatmittel beschlagnahmt?