Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte in Angelegenheiten der EU durch den Deutschen Bundestag bei den laufenden TTIP-Verhandlungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie gedenkt die Bundesregierung ihren Informationspflichten bei den laufenden Verhandlungen über die Transatlantische Handelsund Investitionspartnerschaft (TTIP) gegenüber dem Deutschen Bundestag so nachzukommen, dass der Deutsche Bundestag seine in Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes garantierten Mitwirkungsrechte in Angelegenheiten der Europäischen Union effektiv in der Aushandlungsphase wahrnehmen kann, angesichts der Tatsache, dass laut Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an den Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages vom 13. Mai 2015 "[. . .] derzeit nicht vorgesehen ist, Abgeordneten nationaler Parlamente Zugang zu den konsolidierten TTIPVerhandlungstexten zu gewähren" (Zitat aus dem Schreiben vom 13. Mai 2015), sodass Bundestagsabgeordnete den derzeitigen Verhandlungsstand nicht vollumfänglich nachvollziehen können?