Wahltarife in der GKV und Wechsel in die PKV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stimmt die Bundesregierung bei der Anwendung der Bindungsfrist bei Wahltarifen dem Verband der Ersatzkassen zu, der einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) innerhalb einer dreijährigen Frist untersagt, oder teilt sie die Auffassung des Bundesversicherungsamtes, nach der ein Wechsel in die private Krankenversicherung trotz der Bindungsfrist möglich ist?<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?