Wahlrechtsreform - Bundestag verkleinern, Bürgerstimme stärken
Selbstverpflichtung des Bundestages zu Reform des Wahlrechtes nach folgenden Grundprinzipien zur Verhinderung eines starken Anwachsens der Größe des Bundestages über die Regelgröße hinaus: Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise um 20 auf 270 bei Anhebung der Anzahl der Listenmandate um 20 auf 320, Anhebung der unausgeglichen Überhangmandate auf 15 und der Grundmandate auf 5, Fortführung der Verrechnung von Überhangmandaten einer Partei mit Listenmandaten dieser Partei in anderen Bundesländern