Wahlrecht für betreute Menschen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Vorkehrungen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. beabsichtigt sie zu ergreifen, um der "extrem[en] [F]ehleranfällig[keit]" durch die "überstürzte Öffnung der Wahl für Betreute", wie es der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Stephan Mayer, formulierte (https://bit.ly/(2JiPa7g), insb. in Bezug auf die Richtigkeit der Wählerverzeichnisse und der Missbrauchsgefahr der freien und gleichen Wahl, bei der bevorstehenden Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 26. Mai 2019, entgegenzuwirken?