Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderungen garantieren
Ersatzlose Streichung des Wahlrechtsausschlusses als automatische Rechtsfolge einer Betreuung in allen Angelegenheiten sowie als Folge einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund einer strafrechtlichen Maßregel im Bundes- und Europawahlgesetz, Schaffung bedarfsgerechter Assistenz-/Unterstützungsangebote, barrierefreie Ausgestaltung aller Wahllokale