Wahlniederlage einer deutschen Richterin bei einer Richterwahl am Internationalen Strafgerichtshof
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand der Wahlniederlage der deutschen Kandidatin Ute Hohoff, langjährige Richterin am Bundesgerichtshof, in sieben Abstimmungsrunden, wobei sie in der siebten Runde abgeschlagen Letztplatzierte war, bei der Wahl als Richterin am Internationalen Strafgerichtshof, womit Deutschland zum ersten Mal seit Bestehen des Internationalen Strafgerichtshofs als zweitgrößter Geber nicht mit einem Richter am Gericht beteiligt sein wird, und wird die Bundesregierung diese Wahlniederlage evaluieren, insbesondere im Hinblick darauf, ob im Bereich des Völker(straf)rechts besser qualifizierte Kandidaten zur Verfügung gestanden hätten?