Waffenlieferungen in Kriegsregionen durch bestimmte Unternehmen ohne deutsche Exportgenehmigung
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welchen ausländischen Stellen in Irak, Syrien und anderen (Bürger-)Kriegsregionen wurden durch die Eckernförder "SIG Sauer GmbH & Co. KG", deren US-Schwester "SIG Sauer Inc." sowie deren Emsdetter Eigentümer "L&O Holding" ohne deutsche Export-Genehmigung über Zwischenkäufer der US-Regierung nach dem dortigen intergovernmentalen (Foreign Military Sales-)System seit dem Jahr 2006 Waffen sowie knapp 65 000 Pistolen und zusätzlich Scharfschützengewehre an kolumbianische Militärs sowie Polizei (vgl. SZ-online 9./10./13. Juli und 9. August 2014) geliefert, und wird die Bundesregierung – auch aufgrund der Anfang Juli 2014 durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veranlassten Prüfung der für Exporte nötigen gewerberechtlichen Zuverlässigkeit (vgl. sueddeutsche.de/politik/waffenexporteausfuhrstopp-fuer-waffenexporteur-sig-sauer-1.2045032) – keinerlei Exporte dieser Unternehmer mehr genehmigen und keine Lieferzuschläge für Bundesbeschaffungen erteilen lassen sowie die USA entsprechend Nummer IV der "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von . . . Rüstungsgütern" mangels sicheren dortigen Waffenendverbleibs, von der Belieferung mit Waffen grundsätzlich ausschließen? </p>