Vorzugsvariante bzgl. der Realisierung der Ortsumgehung der B 41 bei Martinstein
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kriterien haben dazu geführt, dass bezüglich der Ortsumgehung B 41 bei Martinstein die Variante 4b als Vorzugsvariante geführt wird, und wie beurteilt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Vorzugsvariante?<br /> <br /> Welcher konkrete zeitliche Planungsablauf ergibt sich für das Bundesministerium für Digitales und Verkehr aus der Einstufung der Ortsumgehung der B 41 bei Martinstein als "vordringlich" im Bundesverkehrswegeplan?