Vorzug der Provisionsdeckelung bei Lebens- und Restschuldversicherungen gegenüber dem Provisionsverbot
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit erachtet die Bundesregierung eine sogenannte Provisionsdeckelung bei Lebens- sowie Restschuldversicherungen (wie beispielsweise im aktuellen Referentenentwurf vorgesehen) im Vergleich zu einem Provisionsverbot als geeigneteren Ansatz, den Anreiz für Vermittler zu beseitigen, "ausreichend Vertragsabschlüsse herbeizuführen und damit ein erhöhtes Einkommen zu erzielen", anstatt der Pflicht eines Vermittlers nachzukommen, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 19/9692), und auf welchen Vertriebswegen im Versicherungssektor sind Vermittler nach Auffassung der Bundesregierung stärker möglichen Fehlanreizen ausgesetzt als auf anderen?