Vorübergehende Zulassung des Führerscheins der Klasse B für Elektro-Kleinlaster
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schritte hat die Bundesregierung auf EU-Ebene bisher unternommen und welche weiteren sind geplant, damit Elektrokleinlaster, die beim jetzigen Stand der Technik die zulässige Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen nur deshalb überschreiten, weil sie mit einem alternativen Elektroantrieb ausgestattet sind, in einem Übergangszeitraum auch mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden können?