Vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Durch welche konkreten Parameter unterscheidet sich die Lage an der deutsch-österreichischen von der deutsch-polnischen Landesgrenze, so dass die Bundesministerin des Innern und für Heimat zu der Einschätzung gelangt, dass Binnengrenzkontrollen als Ultima Ratio an der Grenze zu Österreich geboten sind, an der Grenze zu Polen jedoch nicht (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 20/7090)?