Vorteile für den Braunkohlebergbau aufgrund rechtlicher Sonderstellungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang profitiert der Braunkohlebergbau von rechtlichen Sonderstellungen (bitte getrennt darstellen nach Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage, Kraft-Wärme-Kopplung-Umlage, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Netzentgelte – ab 2012, Emissionshandel – Schätzung für 2013, Wasserabgaben)?