Vorsteuerabzug für von Unternehmensmitarbeitern privat elektrisch geladene Dienstwagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung die umsatzsteuerrechtliche Hürde bei der Verkehrswende zu überwinden, wenn Unternehmer die Vorsteuer aus "Stromrechnungen" ihrer Mitarbeiter für das Laden eines Dienstwagens an der privaten Steckdose zu Hause im Gegensatz zu Tankrechnungen bei Verbrennern nicht geltend machen können, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?