Vorschüsse auf Sozialleistungen für Kontingentflüchtlinge, afghanische Ortskräfte oder Spätaussiedler
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit war ein Vorschuss auf Jobcenterleistungen durch staatliche Behörden für Kontingentflüchtlinge, afghanische Ortskräfte oder Spätaussiedler zur Erleichterung des Alltags nach Ankunft in Deutschland schon einmal Gegenstand von Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, und wie bewertet die Bundesregierung den Status quo, dass nach Antragstellung oft zwei bis vier Wochen Wartezeit bis zur Auszahlung der Leistung vergehen?