Vorschriften für den Ausschank von Heißgetränken in mitgebrachten Mehrwegbechern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche geltenden EU- oder nationalen Vorschriften stehen nach Kenntnis der Bundesregierung dem Ausschank von Heißgetränken (Coffee to go u. a.) in von den Käuferinnen und Käufern mitgebrachten Mehrwegbechern entgegen, und welche Begründungen gibt es für derartige Regelungen, die nicht im Sinne einer Abfallvermeidung von Einwegbechern sind?