Vorschrift für eine tierärztliche Betreuung in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung bereits vor der noch zeitlich unkonkreten Umsetzung des EU-Tiergesundheitsrechtsaktes eine nationale Vorschrift für eine rechtsverbindliche, nachweislich bestandsgebundene, tierärztliche Betreuung in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung vorzugeben, die, indem diese nicht hinter der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit ("Tiergesundheitsrecht") zurückbleibt, eine effektive Maßnahme schafft, welche ungeachtet der EU-Vorgaben und bereits vor dem Jahr 2021, eigenständig für die Bundesrepublik Deutschland Geltung entfacht?