Vorschläge aus dem Eckpunktepapier zu Reformen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Vorschläge aus dem Eckpunktepapier des Bundesinnenministeriums zu Reformen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems – GEAS (www.welt.de/politik/deutschland/plus203566948/NeuesAsylsystem-fuer-Europa-Seehofer-legt-einen-Plan-vor.html) gemäß der Berichterstattung in nur einem Jahr in geltendes EU-Recht umzuwandeln, und wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung bei den von ihr vorgeschlagenen verpflichtenden Vorprüfungen an den EU-Außengrenzen, die laut Medienberichterstattung durch "geeignete, notfalls freiheitseinschränkende Maßnahmen" "binnen weniger Wochen abgeschlossen sein" sollen (www.welt.de/politik/deutschland/plus203566948/Neues-Asylsystem-fuer-Europa-Seehofer-legt-einen-Plan-vor.html), sichergestellt werden, dass die Rechte von besonders vulnerablen Asylsuchenden wie beispielsweise unbegleiteten Minder-* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat einen Teil der Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 29. November 2019 als "VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. jährigen gemäß geltender EU-Richtlinie 2013/33/EU sowie der EU-Grundrechtecharta gewahrt werden und ihrem besonderen Schutzbedarf bei Unterbringung und Versorgung sowie im Asylverfahren entsprochen wird?