Vorschlag für eine EU-Rahmenrichtlinie zum Schutz vor Diskriminierung außerhalb des Berufslebens
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Trifft es zu, dass die Bundesregierung, wie der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, in der Sitzung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Deutschen Bundestages am 25. März 2009 berichtete, zum derzeit verhandelten Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Rahmenrichtlinie zum Schutz vor Diskriminierung außerhalb des Berufslebens bisher keine Position hat, und inwiefern ist es zutreffend, dass die Bundesregierung in den entsprechenden Sitzungen des EU-Ministerrats und der Ratsarbeitsgruppen dennoch die Position vertritt, dass die Rechtsgrundlage für diesen Richtlinienvorschlag fehle und aus diesem Grund den Richtlinienvorschlag ablehnt?</span> <span><br /> </span>