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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-75896

Vorschlag für eine beschränkte Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer auf dem Gebiet der Sozialgesetzgebung

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurde der Vorschlag von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und dem Ersten Bürgermeister von Hamburg, Olaf Scholz, aus dem Jahr 2014, dass die Länder in der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen &quot;eine beschränkte Gesetzgebungskompetenz&quot; für die Eingliederungshilfen, die Hilfen zur Erziehung sowie für alle übrigen sozialen Leistungen, die in ihrer Finanzierungsverantwortung liegen, erhalten sollen, in den folgenden Beratungen der Bundesregierung mit den Ländern bzw. den Ministerpräsidenten weiter verfolgt?<br /> <br /> Ist es zutreffend, dass das Bundesfinanzministerium den Ländern im April 2016 einen Vorschlag zur Regionalisierung der Sozialgesetzgebung unterbreitet hat, wonach die Länder Abweichungsrechte (Artikel 72 Absatz 3 des Grundgesetzes) für Art und Umfang der Leistungsgewährung in den Bereichen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch &ndash; SGB XII) sowie Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) erhalten sollen?