Vorschlag eines neuen Haftungsgrunds "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" zur Durchsetzung der Ausreisepflicht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum schlägt der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, einen neuen Haftgrund "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" zur Durchsetzung der Ausreisepflicht vor (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/08/2016-08-11-de-maiziere-zu-sicherheit-deutschland.html), obwohl sich Deutschland bei den entsprechenden Verhandlungen auf der EU-Ebene für eine Streichung des Haftgrundes der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung ausgesprochen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12039, Frage 4) und überdies erklärt hat, von Möglichkeiten des EU-Rechts zur Ingewahrsamnahme von Asylbewerbern, die über nationales Recht hinausgehen, keinen Gebrauch machen zu wollen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/10305, S. 12, bitte ausführen), und warum gelten die damaligen Gründe für das Handeln der Bundesregierung zu diesem Punkt heute nicht mehr (bitte nachvollziehbar ausführen)?