Vorschlag einer auf Kinderpornographie beschränkten Vorratsdatenspeicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie sieht der vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer bei der vergangenen Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern (IMK) präsentierte Vorschlag einer "auf Kinderpornographie beschränkte Vorrats-datenspeicherung" konkret aus (vgl. "Gegen Kinderpornographie: Innenminister fordern schärfere Regeln und Vorratsdatenspeicherung" vgl. heise online vom 14. Juni 2019, abrufbar unter www.heise.de/newsticker/meldung/Gegen-Kinderpornografie-Innenminister-fordern-schaerfere-Strafen-und-Vorratsdatenspeicherung-4447124.html), und wie korrespondiert dieser Vorschlag mit der derzeit von der Bundesnetzagentur ausgesetzten, aber nicht zurückgenommenen gesetzlichen Regelung zur Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten?