Vorschlag einer Aktivierung der EU-Solidaritätsklausel zur Bewältigung der Herausforderung durch die Corona-Pandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Mehrwert verspricht sich der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas von dem Vorschlag, neben dem Katastrophenschutzmechanismus (EUCPM) und dem Krisenreaktionsmechanismus (ICPR) auch die EU-Solidaritätsklausel nach Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu aktivieren, damit die Reaktionen auf den neuen Corona-Virus "durch ganz konkrete Maßnahmen" auf EU-Ebene gestärkt werden könnten (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/europa/maas-aussenrat-coronavirus-/2327662; bitte die von der Bundesregierung unter Artikel 222 AEUV anvisierten materiellen und personellen Kapazitäten erläutern), und inwiefern ist die Bundesregierung in der gegenwärtigen Situation bereit und willens, einen solchen ganzheitlichen und koordinierten Ansatz im Sinne des Ratsbeschlusses vom 24. Juni 2014 zur Anwendung der Solidaritätsklausel nach seiner Aktivierung durch einen besonders betroffenen Mitgliedstaat (derzeit etwa Italien, Spanien und Frankreich) mit dem Einsatz polizeilicher und militärischer Einheiten zur Krisenbewältigung zu unterstützen?