Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einsetzung eines Gemischten Ausschusses gemäß CETA-Vertrag
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einsetzung des Gemischten Ausschusses gemäß dem CETA-Vertrag (Ratsdok. 9373/18), und schließt sie aus, dass der Gemischte Ausschuss Entscheidungen trifft, bevor über die anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof entschieden wird, in denen unter anderem die Regulatorische Kooperation und die Zuständigkeit des Gemischten Ausschusses zentraler Gegenstand der Verhandlungen sind, und teilt sie die Auffassung des Generalsekretariat des Rates (Ratsdok. 13463/1/16, S. 14), die dies zwar für "unwahrscheinlich" hält, aber nicht ausschließen kann? <br /> <br /> Wird die Bundesregierung ihre Zustimmung zur Einsetzung des Gemischten Ausschusses verweigern, bis über die anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof entschieden ist?