Vorschlag der EU-Kommission zur Umsetzung des Artikels 7a der Kraftstoffqualitätsrichtlinie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission vom 4. Oktober 2011 zur Umsetzung des Artikels 7a der Kraftstoffqualitätsrichtlinie, welcher eine Berücksichtigung der Lebenszyklustreibhausgasemissionen von Kraftstoffen vorsieht, im Komitologieverfahren nicht unterstützt, und welche Position wird die Bundesregierung bei den weiteren Verhandlungen zur Umsetzung in diesem Punkt der Richtlinie vertreten vor dem Hintergrund ihrer eigenen Klimaschutzbemühungen und des weiterhin offenen Ausgangs nach der Überweisung an den EU-Umweltrat?