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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-79151

Vorschlag der EU-Kommission zur Identifizierung und zu den Ausnahmen vom Anwendungsverbot hormonell wirksamer Substanzen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die im aktuellen Vorschlag der EU-Kommission zur Identifizierung von hormonell wirksamen Substanzen (endokrine Disruptoren) formulierten Anforderungen zur Beweislasthöhe, insbesondere der Nachweis eines Wirkmechanismus (mode of action), fachlich angemessen sind (bitte begründen), und inwieweit sieht die Bundesregierung in Formulierungen des überarbeiteten Vorschlages der EU-Kommission das Risiko einer Beweislastumkehr zu Lasten der Risikobewertungsbehörden (vgl. http://ec.europa.eu/health/endocrine_disruptors/docs/ppp_revised_criteria_en.pdf sowie http://ec.europa.eu/health/endocrine_disruptors/docs/bp_revised_critiria_en.pdf)?<br /> <br /> Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der im Kommissionsvorschlag vorgesehenen Textänderung von &quot;vernachlässigbare Exposition&quot; hin zu &quot;vernachlässigbares Risiko&quot; (vgl. www.ciel.org/news/ngos-say-eu-commissions-revised-proposal-edc-criteria-still-fails-protect-public-health-environment/) als Bedingung für Ausnahmen vom Anwendungsverbot für endokrine disruptive Wirkstoffe in Pestiziden (bitte begründen), und inwieweit setzt sich die Bundesregierung bei der Regulierung von endokrinen Disruptoren für die Einbeziehung von Stoffen ein, für die noch kein Nachweis einer Schädigung inklusive Wirkmechanismus erbracht wurde, aber ausreichend wissenschaftliche Hinweise auf wahrscheinlich schädliche endokrine Wirkungen (presumed adverse effects) bestehen?