Vorschaltmodelle zur Umsatzsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung, vor dem Hintergrund des jüngsten Urteils des BFH vom 1. März 2018 (V R 35/17, veröffentlicht am 16. Mai. 2018, https:// juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=pm&nr=36452), welches die Vorschaltmodelle zur Umsatzsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft als nicht zulässig ansieht, künftig mit Betrieben umgehen, die das gleiche Modell wie der Kläger anwenden bzw. angewendet haben, und inwieweit gibt es bereits Direktiven an die Finanzverwaltungsbehörden, aus denen sich eine vollständige oder anteilige Schuld der Baukosten-Umsatzsteuer jener Betriebe gegenüber dem Finanzamt ableiten ließe?