Vorratsdatenspeicherung in der Neufassung der ePrivacy-Verordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Debatte über die Verankerung einer (Vorrats)Datenspeicherung in der Neufassung der e-Privacy-Verordnung in der DAPLX-FoP-Arbeitsgruppe zu diesem Thema, und mit welchen eigenen Beiträgen bzw. Positionen hat sich die Bundesregierung bislang an der Debatte um eine Rechtsgrundlage für eine Speicherung von Telekommunikationsdaten in der neuen e-Privacy-Richtlinie beteiligt?