Vorrangige Verlegung von Erdkabeln bei neuen Gleichstromtrassen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die in Reaktion auf die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus (Bundestagsdrucksache 18/5581, S. 22) erfolgte Ankündigung der Bundesregierung, dass "Erdkabel bei neuen Gleichstromtrassen in der Bundesfachplanung Vorrang erhalten" sollen, so zu verstehen, dass neue Gleichstromtrassen in allen betroffenen Bundesländern zukünftig ausschließlich unter der Erde verlegt werden sollen, und mit welchen Kostensteigerungen (insgesamt und jeweils einzeln für jedes betroffene Bundesland aufschlüsseln) bezogen auf die kalkulierten Kosten für die ursprünglichen Trassenplanungen mit überwiegend Freileitungen rechnet die Bundesregierung durch den Vorrang der Erdverkabelung?