Vorrang von Drohnen vor bemannten Luftfahrzeugen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, wie in der EASA Draft Opinion – High level regulatory framework for the U-Space Oktober 2019 von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) als Gesetzesvorlage zum U-Space in Artikel 7 vorgestellt, bestimmten Drohnen Vorrang vor bemannten Luftfahrzeugen einzuräumen (www.easa.europa.eu/newsroom-and-events/events/u-space-draft-opinion-workshop), und unter welchen Bedingungen könnten nach Einschätzung der Bundesregierung Drohnen gegenüber Fluggeräten mit Personen an Bord Vorrang haben?