Vorrang für Kinder - Auch beim Lärmschutz
Verbesserung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Kindergärten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen in reinen Wohngebieten, Änderung der Baunutzungsverordnung in enger Abstimmung mit der Anpassung des Lärmschutzrechts, Prüfung der Möglichkeit der Änderung geltender Bebauungspläne hinsichtlich des Bestandsschutzes bestehender Einrichtungen und weiterer präventiver Maßnahmen