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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-83224

Vorrang der Vorschrift zur Versorgung Schwerkranker mit Cannabis nach § 31 SGB V vor allgemeineren Regelungen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hat nach Ansicht der Bundesregierung die konkretere Vorschrift in § 31 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), derzufolge Leistungsanträge nur in begründeten Ausnahmefällen von den Krankenkassen abgelehnt werden sollen, Vorrang vor allgemeineren Regelungen, etwa in § 12 Absatz 1 SGB V im SGB V, und wie muss das Genehmigungsverhalten der gesetzlichen Krankenkassen ausgestaltet sein, damit Ablehnungen von Erstattungsanträgen bei ärztlicher Cannabisverordnung tatsächlich Ausnahmefälle bleiben?