Vorplanung zur Ortsumfahrung Horb im Rahmen des Straßenausbauprojekts B 28 neu
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann konkret rechnet die Bundesregierung mit der Vorlage der Vorplanung des Teilprojekts B28n_B32-G60-BW-T1-BW (B 28 neu, Ortsumfahrung Horb–Gewerbegebiet Hohenberg) des Bundesverkehrswegeplans 2030 im Hinblick auf die Verlautbarung des Regierungspräsidiums Karlsruhe der Vorlage im ersten Quartal 2019 (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt4/Ref44/Seiten/B28neu_OU_Horb.aspx, Stand: 27. Februar 2019), und wann kann aus Sicht der Bundesregierung unter Berücksichtigung der Tatsache der Aufnahme des Projekts in die erste Stufe der Umsetzungskonzeption des Landes Baden-Württemberg für den Bedarfsplan mit der Planfeststellung frühestens gerechnet werden?