Vorliegen einer Schädlichkeit im neuen § 32 Abs. 4 Einkommensteuergesetz für ein volljähriges Kind bei Überschreiten einer bestimmten Zeitgrenze nach Abschluss einer Berufsausbildung und eines Erststudiums
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist die Änderung durch das Steuervereinfachungsgesetz in § 32 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu verstehen, wonach eine Schädlichkeit dann vorliegt, wenn das volljährige Kind nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung und eines Erststudiums eine bestimmte Zeitgrenze überschreitet, im Hinblick auf die Verbindung der beiden Voraussetzungen mit dem Wort „und“, was sprachlich andeutet, dass beide Aspekte kumulativ erfüllt sein müssen, und wie ist die wöchentliche Arbeitszeit gemäß dem geänderten § 32 Absatz 4 EStG zu berechnen, auch vor dem Hintergrund von schwankenden oder unregelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeiten bzw. kurzfristigen Überschreitungen dieser Grenze?