Vorlegalisierungsgebühr bei Exporten deutscher Unternehmen in arabische Länder durch Ghorfa Gespräche mit dem Vorsitzenden Thomas Bach
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Informationen liegen der Bundesregierung über eine andauernde Erhebung einer Vorlegalisierungsgebühr der in Berlin ansässigen "Ghorfa – Arab-German Chamber of Commerce and Industry e. V." bei Exporten deutscher Unternehmen in Länder der Arabischen Liga vor (inklusive Höhe der Einnahmen und Zahlungen seitens deutscher Staatsunternehmen), und welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen zieht sie aus dieser Erhebungspraxis rechtlich und politisch insbesondere auch hinsichtlich des Zusammenhangs der Vorlegalisierungsgebühr mit dem Wirtschaftsboykott gegen Israel (vgl. www.ghorfa.de/ legalisierung.html und DER SPIEGEL, 1/1989, "Wie geschmiert")?<br /> <br /> Haben die Bundeskanzlerin oder andere Vertreter der Bundesregierung mit dem Ghorfa-Vorsitzenden Dr. Thomas Bach das Gespräch über die de facto dem wirtschaftlichen Boykott Israels dienende Vorlegalisierungsgebühr der Ghorfa gesucht, bevor die Bundeskanzlerin Anfang Mai 2013 die Kandidatur von Dr. Thomas Bach für den Vorsitz des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) öffentlich begrüßte (siehe "Merkel und Blatter loben Bach für seine Kandidatur", Hamburger Abendblatt, 9. Mai 2013), oder hat die Bundesregierung vor, ein solches Gespräch in naher Zukunft zu führen?