Vorläufiges Inkrafttreten des Freihandelsabkommens CETA
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, das Freihandelsabkommen "Comprehensive Economic and Trade Agreement" (CETA) mit Kanada vor Abschluss der Ratifizierung durch sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorläufig in Kraft treten zu lassen, und wenn ja, wie kann es nach Kenntnis der Bundesregierung wieder außer Kraft gesetzt werden, falls die Ratifizierung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht zustande kommt?